Ab 1. Januar 2019 erhalten Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II mehr Geld.
Für Alleinstehende steigt der Regelsatz von 416,- € auf 424,- €. Entsprechend steigen auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft von 374,- € auf 382,- €. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.
Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf u. a. für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie die Teilnahme am kulturellen Leben.
Weitere Infos dazu gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung bundesregierung_regelsätze_2019