Damit die Höhe festgesetzt werden kann, erstellen wir für den LVR gemeinsam eine Bedarfsermittlung (BEI_NRW) und füllen einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe aus.
Grundlage dafür sind Ihr Einkommen bzw. Ihre Ersparnisse, in Abhängigkeit davon bemisst der LVR die Kostenübernahme.
Zum Thema Kostenübernahme beraten wir Sie ausführlich und persönlich.
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